Seit 2003 ist die selbständig tätige Petra S. Diabetikerin (Typ 1). Auch wenn sie sich seitdem täglich Insulin spritzen muss, konnte sie ihren Alltag weiterhin wie gewohnt meistern. Im Sommer 2018 ist Petra S. jedoch unverschuldet in finanzielle Not geraten.
Am 1. August wurde bei ihr ein Multiples Myelom diagnostiziert. Infolge dieser bösartigen, nicht heilbaren Erkrankung, die zu den B-Zell-Lymphomen zählt, löst sich ihre Knochensubstanz immer weiter auf.
Es entstehen sogenannte multiple Knochendefekte (Osteolysen), wodurch vermehrt Kalzium freigesetzt wird. Petra S. hatte dadurch eine hohe Kalziumkonzentration im Blut (Hyperkalzämie), die in ihrem Fall sogar zu akutem Nierenversagen geführt hat.
Seitdem hat sich das Leben von Petra S. drastisch verändert: Durch die Blutkrebserkrankung leidet sie unter einer erheblichen Gehbehinderung. Zudem ist sie von Geburt an enorm kurzsichtig, weshalb sie ihre Selbständigkeit schweren Herzens aufgeben musste.
Obwohl sie erwerbsunfähig ist, erhält sie aufgrund ihrer vorherigen selbständigen Tätigkeit weder Arbeitslosengeld noch Erwerbsunfähigkeitsrente. Der Regelsatz ihrer Grundsicherung reicht kaum zum Leben aus.
Sie besaß weder eine Hausrat- noch eine Haftpflichtversicherung, als es im September 2019 zu einem Wasserschaden in ihrer Wohnung kam. Den Fußbodenbelag, der durch den Wasserschaden unnutzbar geworden ist und entfernt werden musste, konnte sie bis heute nicht ersetzen. Zudem ist noch ihre Brille, ohne die sie sich nicht einmal orientieren kann, kaputt. Ein Härtefall bei der Krankenkasse? Nein, von den Kosten in Höhe von 600 Euro übernimmt die Krankenkasse nur 100 Euro. Die Stiftung hat Petra S. in dieser Situation mit einer Einzelfallhilfe in Höhe von 500 Euro geholfen.