Als Strafrichter oder Staatsan­wältin haben Sie häufig die Mög­lichkeit zu entscheiden, welcher gemeinnützigen Organi­sa­tion Sie eine Geldauflage zuweisen wollen.
Frau mit Kopftuch und Krebs

Geldauflagen und Bußgelder

Mit der sinnvollen Zu­weisung von Geld­auf­lagen können Sie als Strafrichter oder Staats­anwältin die Lebensum­stände von Blutkrebs­patientinnen und -patienten verbessern.

Jeden Tag erhalten 100 Menschen die Diagnose Blutkrebs – in Deutschland.
Für alle ist gesund zu werden das wichtigste Ziel.

Wir stehen an der Seite von Menschen mit Blutkrebs und bieten Unterstützung, die ankommt!

Dafür setzen wir Geldauflagen ein

Einzelfallhilfe

Oftmals geraten Betroffene nach ihrer Diagnose in eine wirtschaftliche Notlage und wissen nicht, an wen sie sich wenden sollen. 

Bereits seit 2010 unterstützen wir Betroffene und ihre Familien schnell und unbürokratisch mit finanziellen Hilfen in Höhe von bis zu 500 Euro.

 

Forschung

Forschung bedeutet Fortschritt – und zwar unmittelbar für die Betroffenen und ihre Angehörigen. Den Untersuchungen der Experten ist es zu verdanken, dass die Lebenserwartungen in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind. Um weiterhin solche Erfolge feiern zu können, fördern wir vielversprechende Forschungs-Vorhaben. Dabei achten wir besonders auf die Unabhängigkeit der Forschungsprojekte.

Selbsthilfe

Nach der Diagnosestellung haben die Betroffenen die unterschiedlichsten Ängste und Sorgen. Regelmäßige Treffen von Selbsthilfegruppen ermöglichen den Austausch mit Gleicherkrankten innerhalb eines geschützten Raumes. 

Wir machen Betroffenen weiterhin das Angebot von Selbsthilfegruppen zugänglich. 

Sonderkonto für Ihre Zuweisungen

Für Geldauflagen und Bußgelder haben wir ein separates Konto eingerichtet. Damit gewährleisten wir, dass für die Zahlungen, die auf diesem Konto eingehen, keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden.

Unser Geldauflagenkonto:

Bank für Sozialwirtschaft

IBAN: DE74 3702 0500 0001 1919 00

BIC: BFSWDE33XXX

Geben Sie bitte ausschließ­lich dieses Sonderkonto für Über­weisungen von Geldauflagen und Bußgeldern an.

Die Eintragung des jeweiligen Aktenzeichen erleichtert uns die Zuordnung des Zahlungseingangs und ermöglicht uns dem Gericht die Erfüllung der Auflagen zu bestätigen. Für die Vereinbarung von Ratenzahlungen sind einzig die Gerichte oder Staatsanwalt­schaften zuständig. Wir verweisen daher immer auf die zuständige Behörde.

Unser Angebot für Sie

Gerne können Sie vorausgefüllte Überweisungsträger für die Zahlungspflichtigen und Aufkleber für Ihre Formulare bei uns mit Angabe der gewünschten Mengen bestellen.

Auch bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Jetzt Material anfordern.

Ihre Ansprechpartnerin

Ihre Ansprechpartnerin

Orlind Froebe

Orlind Froebe

Fundraising

Tel.: 0228 24 98 28 19
E-Mail: info@stiftung-dlh.de

Orlind Froebe

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Fundraising

Tel.: 0228 24 98 28 19
E-Mail: info@stiftung-dlh.de

Unser Versprechen

Wir machen mit bei der Initiative Transparente Zivilgesellschaft und sichern Ihnen eine transparente Verwaltung der Geldauflagen zu!