Unsere Mittelbeschaffung

Für die Verwirklichung unserer Stiftungsziele benötigen wir neben einem hohen Maß an Engagement auch geeignete finanzielle Mittel.

Diese setzen sich zusammen aus:

Das Grundstockvermögen der Stiftung und seine Zustiftungen müssen sorgfältig angelegt werden. Dabei muss darauf geachtet werden, dass das Vermögen nominal erhalten bleibt, einen Gewinn erwirtschaftet, aber gleichzeitig kein Risiko bei der Wahl der Anlageform eingegangen wird. Wir haben die Anlage unseres Vermögens daher in die Hände der Advice & Opinion Asset Management, Krefeld, gelegt. Diese bewirtschaftet unser Vermögen in enger Absprache mit dem Stiftungsvorstand und unter Berücksichtigung unserer Anlagerichtlinien.

Aufgrund des aktuellen Niedrigzinsumfeldes sind wir in hohem Maße auf Zuwendungen von dritter Seite und die Erträge aus unserem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, der Tagungsschmiede, angewiesen.

Wir informieren unsere Spender regelmäßig im Rahmen unserer Spendenmailings über ausgewählte Projekte und bitten um Spenden. Der nachfolgenden Tabelle können Sie die Entwicklung der Spendeneinnahmen entnehmen.

 

Spendengelder 2021

1 Seit 2017 erhalten wir von der Verbrauchsstiftung, Silberner Mondschein Stiftung, eine jährliche Förderung. Diese Ausschüttung ist jedoch
auf fünf Jahre limitiert.
2 In 2018 haben wir ein Vermächtnis von über 20.000 Euro erhalten.
3 In 2020 haben wir ein Vermächtnis in Höhe von 2.000 Euro erhalten.

Letztmalig haben wir im Jahr 2021 von der luxemburgischen Verbrauchsstiftung einen Betrag in Höhe von
38.922,08 Euro erhalten.

Richter und Staatsanwälte haben häufig die Möglichkeit, ein Strafverfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage durch den Beschuldigten einzustellen. Dabei können sie die Zahlung dieser Geldstrafe einer gemeinnützigen Organisation zuweisen. Diese kann mithilfe der Geldauflage ihre Projekte vorantreiben. Im Jahr 2021 haben wir bundesweit Strafrichter und Staatsanwälte mit einer Anzeige im Fachmagazin „Geldauflagen-Jahrbuch“ auf uns aufmerksam gemacht.

Geldauflagen 2021

1 Eine Geldauflage in Höhe von 500 Euro ist innerhalb von 3 Jahren zu zahlen. Zwei Geldauflagen
wurden in Absprache mit dem Gericht nur mit je 400 Euro, anstatt mit 500 Euro,
beglichen.
2 Zwei Geldauflagen wurden vorzeitig eingestellt.
3 Wir haben eine Geldauflage in Höhe von 25.000 Euro erhalten sowie eine Geldauflage
über 100.000 Euro.
4 Eine Geldauflage wurde in Absprache mit dem Gericht nur mit 100 Euro, anstatt mit 300
Euro beglichen.

Damit die Erreichung unserer Stiftungszwecke auch weiterhin gesichert ist und wir künftig in noch stärkerem Maße unsere Zwecke verfolgen können, haben wir uns dazu entschlossen, einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, die Tagungsschmiede, ins Leben zu rufen. Seit dem Jahr 2014 nutzen wir in diesem Rahmen unsere vorhandene Expertise im Bereich des Veranstaltungsmanagements und bieten diese für interessierte Organisationen und Einzelpersonen an. Alle Erträge der Tagungsschmiede fließen zu 100 % an die Stiftung und kommen so Projekten für Blutkrebspatienten zugute.

Sie möchten uns auch unterstützen?

Unter dem Punkt “Helfen” finden Sie alle Möglichkeiten, wie Sie unsere Arbeit fördern können.