... bedeutet Nachhaltigkeit
Indem Sie einen beliebigen Betrag stiften, leisten Sie einen besonderen Beitrag zur Absicherung und Dauerhaftigkeit unserer Arbeit für Blutkrebspatienten.
Als Stifter einer Unterstiftung oder als Zustifter können Sie auf Antrag im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren einen Betrag in Höhe von 1.000.000 € steuerlich geltend machen.
Zusätzlich hierzu können Sie außerdem Spenden in Höhe von bis zu 20 % Ihres Einkommens von der Steuer absetzen.
Steuerlich interessant ist das Stiften auch für Erben: Wer innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall einen Teil des Erbes einer gemeinnützigen Stiftung (als Zustiftung oder Spende) zuwendet, muss hierfür (ggf. rückwirkend) keine Erbschaftssteuer zahlen.
Gerne beraten wir Sie individuell, wie Sie uns mit einer Stiftung unterstützen können.
Quelle: Bezirksregierung Köln: Der Weg zur Stiftung. Ein Leitfaden durch das Gründungsverfahren. Köln, April 2010.
Eine Stiftung bleibt für immer
Da das gestiftete Vermögen immer erhalten bleibt, ist eine Stiftung für die Ewigkeit angelegt. Wer stiftet, sorgt also für eine nachhaltige Verfolgung persönlicher Werte und Ziele. Als Stifter für unsere Stiftung leisten Sie einen besonderen Beitrag zur Absicherung und Dauerhaftigkeit unserer Arbeit für Patienten mit Blutkrebs. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie Sie uns mit einer Stiftung unterstützen können. Gerne beraten wir Sie individuell.Vorteile einer Zustiftung:
- Der von Ihnen gestiftete Betrag bleibt dauerhaft erhalten.
- Dieser Betrag sichert eine nachhaltige Verfolgung unserer Stiftungszwecke.
- Zustiften ist unkompliziert, da keine gesonderte Satzung o.ä. notwendig ist.
Vorteile des Stiftungsfonds:
- Sie unterstützen einen unserer Stiftungszwecke, der Ihnen besonders am Herzen liegt.
- Der Stiftungsfonds selbst bleibt unangetastet.
- Das Verfahren sichert eine dauerhafte Verfolgung unserer Stiftungszwecke.
- Es ist möglich, kleinere Beträge anzulegen, die ansonsten nicht ausreichen würden, um eine eigene Stiftung zu gründen.
- Sie können den Fonds selbst benennen.
Beispiel
Vorteile der Unterstiftung:
- Der Betrag bleibt unangetastet.
- Die Stiftung trägt Ihren Namen.
- Sie errichten eine Stiftung, ohne sich um deren Verwaltung kümmern zu müssen.
- Mit der Satzung setzen Sie einen Schwerpunkt und unterstützen somit ein spezielles Aufgabengebiet, z.B. die Erforschung einer bestimmten Leukämie- oder Lymphomart.
Vertrauen Sie uns – die Rückzahlung ist sichergestellt
Den gesamten, vereinbarten Zeitraum verbleibt das Darlehnen im Grundstockvermögen der Stiftung. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass dieses Grundstockvermögen nicht angetastet werden darf und erhalten werden muss. Da der Darlehensbetrag für einen festgesetzten Zeitraum gemeinsam mit dem Grundstockvermögen angelegt wird, ist auch er vor äußeren Zugriffen geschützt. Das sichert die Rückzahlung Ihres Darlehnens. Zu beachten ist, dass die Stiftung dem Darlehensgeber über die entgangenen Erträge keine Zuwendungsbestätigung ausstellen darf, da der vertraglich vereinbarte Verzicht auf Zinsen nicht die Voraussetzungen einer Spende im Sinne von § 10b EStG erfüllt. Ebenso wenig ist eine Zuwendungsbestätigung in Höhe der Darlehenssumme möglich. Widmet allerdings der Darlehensgeber die Darlehenssumme später in eine Zustiftung um, dann kann diese als Zuwendung steuerlich geltend gemacht werden.Treuhandstiftungen
Die Stiftung Deutsche Leukämie- & Lymphom-Hilfe drei unselbständige Treuhandstiftungen.
Die Carpe diem Stiftung setzt sich für die Verbesserung der Lebensqualität von Patienten mit Leukämien, Lymphomen und anderen Blut- und Lymphsystemerkrankungen, sowie deren Angehörige ein.
Die Hermann-Josef Beckmann-Stiftung fördert die Erforschung des Multiplen Myeloms und die Unterstützung der Selbsthilfegruppen für Patienten mit dieser Krankheit.
Die Stiftung Perspektiven hilft Menschen mit Tumor-Erkrankungen und ihren Angehörigen durch die Verbesserung der Information von Betroffenen und der Kommunikation mit den Betroffenen.
Haben auch Sie Interesse?
Wenn Sie Blutkrebspatienten unterstützen und stiften wollen, nutzen Sie bitte nachfolgendes Kontaktformular:
* Pflichtfelder sind mit einem (*) gekennzeichnet.
Ihr Ansprechpartner
Michael Söntgen
Geschäftsführer
Tel.: 0228 24 98 28 13
E-Mail: info@stiftung-dlh.de
Michael Söntgen
Geschäftsführer
Tel.: 0228 24 98 28 13
E-Mail: info@stiftung-dlh.de