... bedeutet Nachhaltigkeit

Zwei Männer unterhalten sich, Selbsthilfe
Die gestifteten Beträge erhöhen unser Stiftungskapital, bleiben aber selbst unangetastet. Erträge, die aus dem Stiftungs­kapital erzielt werden, fließen unserem Stiftungshaushalt zu. Mit diesen Erträgen finanzieren wir also unsere Arbeit.
Indem Sie einen beliebigen Betrag stiften, leisten Sie einen besonderen Beitrag zur Absicherung und Dauerhaftig­keit unserer Arbeit für Blutkrebs­patienten. Als Stifter einer Unterstiftung oder als Zustifter können Sie auf Antrag im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren einen Betrag in Höhe von 1.000.000 € steuerlich geltend machen.

Indem Sie einen beliebigen Betrag stiften, leisten Sie einen besonderen Beitrag zur Absicherung und Dauerhaftigkeit unserer Arbeit für Blutkrebspatienten.

Als Stifter einer Unterstiftung oder als Zustifter können Sie auf Antrag im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren einen Betrag in Höhe von 1.000.000 € steuerlich geltend machen.

Zusätzlich hierzu können Sie außerdem Spenden in Höhe von bis zu 20 % Ihres Einkommens von der Steuer absetzen.

Steuerlich interessant ist das Stiften auch für Erben: Wer innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall einen Teil des Erbes einer gemeinnützigen Stiftung (als Zustiftung oder Spende) zuwendet, muss hierfür (ggf. rückwirkend) keine Erbschaftssteuer zahlen.

Gerne beraten wir Sie individuell, wie Sie uns mit einer Stiftung unterstützen können.

Quelle: Bezirksregierung Köln: Der Weg zur Stiftung. Ein Leitfaden durch das Gründungs­verfahren. Köln, April 2010.

Eine Familie liegt übereinander im Gras
Eine besonders nachhaltige Möglichkeit, uns zu unter­stützen, bietet das Stiften eines beliebigen Betrages. Als rechtsfähige Stiftung verfügen wir über ein fest angelegtes Grundstockvermögen. Jedoch darf dieses Ver­mögen nicht verbraucht werden. Deshalb wird es gewinnbringend angelegt. So erfüllen wir unsere Zwecke unter anderem mithilfe der Erträge – den Zinsen, welche aus diesem Grundstock­vermögen erwirtschaftet werden.

Eine Stiftung bleibt für immer

Da das gestiftete Vermögen immer erhalten bleibt, ist eine Stiftung für die Ewigkeit angelegt. Wer stiftet, sorgt also für eine nachhaltige Verfolgung persönlicher Werte und Ziele. Als Stifter für unsere Stiftung leisten Sie einen besonderen Beitrag zur Absicherung und Dauer­haftigkeit unserer Arbeit für Patienten mit Blutkrebs. Es gibt unterschiedliche Mög­lich­keiten, wie Sie uns mit einer Stiftung unterstützen können. Gerne beraten wir Sie individuell.
Mit einer Zustiftung bieten wir Ihnen eine unkomplizierte Möglichkeit, einen beliebigen Betrag an die Stiftung Leukämie- und Lymphom-Hilfe zu stiften. Hierbei fließt der von Ihnen gestiftete Betrag dem bereits bestehen­den Grundstock­vermögen zu und erhöht somit die Erträge, die aus diesem Vermögen hervorgehen. Außerdem bleibt dieser Betrag, ebenso wie das restliche Grundstock­vermögen, auf Dauer unan­getastet. Dadurch ermög­lichen Sie uns, unsere Satz­ungs­zwecke noch besser zu erfüllen. Somit können wir auch nachfolgenden Gener­ationen von Menschen, die an Blutkrebs erkranken, ver­bind­lich helfen.

Vorteile einer Zustiftung:

  1. Der von Ihnen gestiftete Betrag bleibt dauerhaft erhalten.
  2. Dieser Betrag sichert eine nachhaltige Verfolgung unserer Stiftungszwecke.
  3. Zustiften ist unkompliziert, da keine gesonderte Satzung o.ä. notwendig ist.
Manche Menschen möchten mit Ihrer Zustiftung nur einen bestimmten Teil unserer Stiftungszwecke fördern. Daher kommt für sie eine zweckgebundene Zustiftung, ein sogenannter Stiftungs­fonds infrage. Hierbei können Sie den Zweck, den Sie mit Ihrer Zustiftung unterstützen möchten, selbst festlegen. Außerdem können Sie einen eigenen Namen für Ihren Stiftungsfonds wählen. Der Stiftungsfonds wird als Teil des Grundstockvermögens der Stiftung Deutsche Leukämie- und Lymphom-Hilfe verwaltet. Die Erträge Ihres Fonds werden dabei entsprechend der Fondshöhe berechnet und für den von Ihnen festgelegten Zweck verwendet.

Vorteile des Stiftungsfonds:

  1. Sie unterstützen einen unserer Stiftungszwecke, der Ihnen besonders am Herzen liegt.
  2. Der Stiftungsfonds selbst bleibt unangetastet.
  3. Das Verfahren sichert eine dauerhafte Verfolgung unserer Stiftungszwecke.
  4. Es ist möglich, kleinere Beträge anzulegen, die ansonsten nicht ausreichen würden, um eine eigene Stiftung zu gründen.
  5. Sie können den Fonds selbst benennen.

Beispiel

Herrn Müller wird ein lang­fristiger Sparvertrag in Höhe von 20.000 Euro ausgezahlt. Mit diesem Geld möchte er die Arbeit der Stiftung Deutsche Leukämie- & Lymphom-Hilfe nachhaltig unterstützen. Besonders am Herzen liegt ihm dabei das Projekt “Einzelfallhilfe”. Hierbei unterstützt unsere Stiftung Menschen, die aufgrund Ihrer Leukämie- oder Lymphom-Erkrankung in wirtschaftliche Not geraten sind, mit einer einmaligen finanziellen Zuwendung. Herr Müller richtet also bei unserer Stiftung einen Stiftungsfonds ein: den “H. Müller-Fonds”. Die Erträge aus diesem Fonds werden dauerhaft und auschließlich für das Projekt “Einzelfallhilfe” verwendet.
Eine Unterstiftung wird häufig auch als treuhänderische, nicht rechtsfähige oder unselbstständige Stiftung bezeichnet. Wenn Sie eine solche Stiftung unter unserem Dach gründen möchten, übertragen Sie der Stiftung Deutsche Leukämie- & Lymphom-Hilfe, der soge­nannten Treuhänderin, das Stiftungsvermögen. Dabei werden die Vermögen unserer Stiftung und Ihrer Unterstiftung getrennt verwaltet. Diese wird errichtet, indem zwischen Ihnen als Stifter und der Stiftung Deutsche Leukämie- und Lymphom-Hilfe als Treuhänderin ein Vertrag abgeschlossen wird. Außerdem wird auch eine eigene Satzung aufgesetzt.

Vorteile der Unterstiftung:

  1. Der Betrag bleibt unange­tastet.
  2. Die Stiftung trägt Ihren Namen.
  3. Sie errichten eine Stiftung, ohne sich um deren Verwaltung kümmern zu müssen.
  4. Mit der Satzung setzen Sie einen Schwerpunkt und unterstützen somit ein spezielles Aufgabengebiet, z.B. die Erforschung einer bestimmten Leukämie- oder Lymphomart.
Wie bei jedem anderen Darlehen auch wird beim Stifterdarlehen ein Darlehens­vertrag zwischen dem Darlehensgeber und der Stiftung als Darlehens­nehmerin abgeschlossen. Der Darlehensgeber stellt der Stiftung einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung, den die Stiftung bei Fälligkeit zurückzahlt. Die Besonderheit eines Stifter­darlehens ist im Gegensatz zum klassischen Darlehen, dass die Darlehenssumme der Stiftung zinslos und kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Diese Summe kann die Stiftung im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung einsetzen.

Vertrauen Sie uns – die Rückzahlung ist sichergestellt

Den gesamten, vereinbarten Zeitraum verbleibt das Darlehnen im Grundstock­vermögen der Stiftung. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass dieses Grundstock­vermögen nicht angetastet werden darf und erhalten werden muss. Da der Darlehensbetrag für einen festgesetzten Zeitraum gemeinsam mit dem Grund­stock­vermögen angelegt wird, ist auch er vor äußeren Zugriffen geschützt. Das sichert die Rückzahlung Ihres Darlehnens. Zu beachten ist, dass die Stiftung dem Darlehensgeber über die entgangenen Erträge keine Zuwendungsbestätigung ausstellen darf, da der vertraglich vereinbarte Verzicht auf Zinsen nicht die Voraussetzungen einer Spende im Sinne von § 10b EStG erfüllt. Ebenso wenig ist eine Zuwendungsbestätigung in Höhe der Darlehenssumme möglich. Widmet allerdings der Darlehensgeber die Darlehenssumme später in eine Zustiftung um, dann kann diese als Zuwendung steuer­lich geltend gemacht werden.

Treuhandstiftungen

Die Stiftung Deutsche Leukämie- & Lymphom-Hilfe drei unselbständige Treuhandstiftungen. 

Die Carpe diem Stiftung setzt sich für die Verbesserung der Lebensqualität von Patienten mit Leukämien, Lymphomen und anderen Blut- und Lymphsystemerkrankungen, sowie deren Angehörige ein.

Die Hermann-Josef Beckmann-Stiftung fördert die Erforschung des Multiplen Myeloms und die Unterstützung der Selbsthilfegruppen für Patienten mit dieser Krankheit.

Die Stiftung Perspektiven hilft Menschen mit Tumor­-Erkrank­ungen und ihren Angehörigen durch die Verbesserung der Information von Betroffenen und der Kommunikation mit den Betroffenen.

Haben auch Sie Interesse?

Wenn Sie Blutkrebspatienten unterstützen und stiften wollen, nutzen Sie bitte nachfolgendes Kontaktformular:

* Pflichtfelder sind mit einem (*) gekennzeichnet.

Ihr Ansprech­partner

Picture of Michael Söntgen

Michael Söntgen

Geschäftsführer

Tel.: 0228 24 98 28 13
E-Mail: info@stiftung-dlh.de

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Geschäftsführer

Tel.: 0228 24 98 28 13
E-Mail: info@stiftung-dlh.de