Wir können junge Blutkrebspatienten bei der Verwirklichung ihres Kinderwunsches unterstützen
Bonn/ Berlin, den 2. Februar 2018
Im Rahmen des diesjährigen Weltkrebstages am 4. Februar machen die beiden Stiftungen auf das Thema „Krebs und Kinderwunsch“ aufmerksam.
Das Sozialgesetzbuch V sieht keine Finanzierung von fruchtbarkeitserhaltenden Maßnahmen für gesetzlich Versicherte vor. Die Entnahme von Spermaproben und Eizellen oder Eierstockgewebe sowie das Einfrieren in flüssigem Stickstoff gelten dort als Prävention.
Das Sozialgesetzbuch V sieht keine Finanzierung von fruchtbarkeitserhaltenden Maßnahmen für gesetzlich Versicherte vor. Die Entnahme von Spermaproben und Eizellen oder Eierstockgewebe sowie das Einfrieren in flüssigem Stickstoff gelten dort als Prävention.
Die Betroffenen müssen für die Finanzierung von bis zu 4.300 Euro demnach selbst aufkommen.
Für viele Blutkrebspatienten wird der Wunsch, nach einer erfolgreichen Therapie Kinder zu bekommen, damit schlichtweg unbezahlbar.
Engagement für eine gesetzliche Änderung
Die DGHO – Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. und die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs fordern eine gesetzliche Änderung: Die Maßnahmen sollen nicht mehr als vorbeugend gelten und die Krankenkassen demnach verpflichtet werden, die Kosten zu übernehmen.
Unterstützung für Blutkrebspatienten
Bis dieser Forderung nachgekommen wird, können junge Erwachsene mit Blutkrebs bei der Stiftung Deutsche Leukämie- & Lymphom-Hilfe einen Förderantrag zur Finanzierung von fruchtbarkeitserhaltenden Maßnahmen stellen.
Presse-Downloads
Pressemitteilung zum Welt-CML-Tag
Dateigrösse: 148.12 KB
Erstellungsdatum: 25-09-2018
Aktualisiert: 26-06-2020
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Ihre Ansprechpartnerin
Jessica Stoltze
Mitglied des Vorstandes
Tel.: 0228 33 88 92 15
E-Mail: info@stiftung-dlh.de
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Tel.: 0228 33 88 92 15
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